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Leistungen

In meiner Praxis hat sich bei der Behandlung aller im Folgenden genannten Störungsbilder die gezielte Mischung verschiedenster methodischer Ansätze bewährt. Die Therapien sind individuell und lösungsorientiert gestaltet und keine vorgefertigten Programme.

 

Angebote für Kinder:

Wir bieten für Kinder Diagnostik, Beratung und Therapie bei folgenden Störungsbildern:

 

Angebote für Erwachsene:

Wir bieten für Erwachsene Information, Diagnostik, Beratung und Behandlung bei folgenden Störungsbildern:

 

Zusätzliche Leistungen:

Was bietet die Praxis zusätzlich, außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen?

  • Beratung und Begleitung von Eltern zur Optimierung der Kommunikation mit ihrem Kleinkind
  • Stimmtraining und Stimmhygiene für Sprechberufe
  • Logopädische Sprachförderung in der KiTa
  • Informationsveranstaltungen und Elternabende in Kindergärten und Schulen
  • Schulungen für Erzieherinnen zum Thema „Sprachförderung“
  • Schulungen für Pflegekräfte zum Thema „Schluckstörungen“

 

Außer Haus

  • Hausbesuche: Außerhalb der Praxis führen wir selbstverständlich ärztlich verordnete Hausbesuche durch.
  • Therapie in Einrichtungen: Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten ist nur dann möglich, wenn der verordnende Arzt dies für indiziert hält und die jeweils zuständige Krankenkasse per Einzelfallgenehmigung der Therapie in der Einrichtung zugestimmt hat. Ausnahmen bilden z.B. Förderschulen; hier ist die Verordnung der Therapie mit einer medizinischen Begründung ausreichend. Sogenannte „I-Kinder“, welche über ein Gutachten und einen entsprechenden Gutschein behördlicherseits Logopädie in der KiTa erhalten können, werden von uns ebenfalls versorgt.

 

Das „Heilmittel Logopädie“

Das Heilmittel „Logopädie“ ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Erwachsenen Patienten ist eine Beteiligung von 10% an den Therapiekosten sowie 10,-€ pro Verordnung (Verordnungsblattgebühr) vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Recht behandelt zu werden hat jeder Patient, der von seinem Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Phoniater etc.) eine Verordnung erhalten hat.

Auch privat Versicherte benötigen eine ärztliche Verordnung, bevor die Behandlung begonnen werden kann. Die Erstattung durch die jeweilige Kasse ist von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig.